Sprungregress

Sprungregress
Sprungrückgriff.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Regress (Recht) — Regress (lat. regressus „Rückkehr“) bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten (zum Beispiel nach § 823 BGB), der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Dieser Regress im Sinne der Rechtswissenschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] …   Universal-Lexikon

  • Rückgriff — Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. I. Allgemein:R. nimmt: 1. Wer auf ⇡ Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist und nunmehr von einem Dritten Ersatz des von ihm zum Zweck des Schadensersatzes Geleisteten… …   Lexikon der Economics

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